Wanderordnung

Was beim Wandern zu beachten ist
- Wanderordnung, Stand September 2016 -


Unsere Wanderungen und Veranstaltungen werden im Wanderplan, auf
unserer Internetseite und zeitnah in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
Vereinsmitglieder erhalten regelmäßig eine detaillierte Terminankündigung
per E-Mail bzw. innerörtlich durch Boten. Bitte beachten Sie auch die
Bekanntmachungen im Vereinsschaukasten Wilhelm-Pitz-Straße 11-13
(Radsport Ganser) und Kastanienweg 2 (ehem. Bahnhofsgebäude).


Alle Teilnehmer nehmen an den Wanderungen und Veranstaltungen auf
eigene Gefahr teil. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie sich die Wanderung
zutrauen. Durch Selbstüberschätzung gefährden Sie sich selbst und andere.
Vorabauskünfte zu den Wanderungen geben gerne die jeweiligen
Wanderführer bzw. der/die Wanderwart/in des Vereins.


Die Mitglieder des Eifel- und Heimatvereins Breinig sind bei satzungsgemäßen
Veranstaltungen über den Hauptverein unfall- und haftpflichtversichert. Die
Wanderführer und der Verein übernehmen keine Haftung bei Körper- oder
Sachschäden, Verlusten, Verspätungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten.
Dies gilt auch bei Mitfahrt im Pkw anderer Teilnehmer.


Bei allen Wanderungen und Veranstaltungen sind Gäste herzlich willkommen,
sie werden gebeten, sich zu Beginn der Wanderung dem Wanderführer
vorzustellen. Die Teilnahme ist, sofern im Wanderplan nichts anderes
angegeben ist, kostenfrei. Nichtmitglieder nehmen auf eigenes Risiko an
unseren Veranstaltungen teil.


Die Wanderführer/innen bereiten die Wanderungen vor und tragen die
Verantwortung bei der Durchführung. Jeder Teilnehmer wird gebeten, den
Anordnungen des Wanderführers nachzukommen, nicht zu weit vorzueilen
oder zurückzubleiben und ihn zu informieren, wenn er die Wanderung
vorzeitig abbrechen will.


Bei weniger als 5 Teilnehmern liegt es im Ermessen des/der Wanderführers/-
führerin, die Wanderung durchzuführen oder ausfallen zu lassen. Fällt die
Wanderung aus, kann sie zu einem späteren Termin mit günstigeren
Voraussetzungen erneut geplant werden.
Sind Unwetterwarnungen für ein Wandergebiet ausgesprochen oder drohen
Unwetter in einem Wandergebiet, muss die Wanderung vom Wanderführer
abgesagt werden. Ebenfalls sind Wanderungen nach Unwettern zu vermeiden,
um Wanderer im Wald nicht durch Wind- und Schneebruch zu gefährden. Die
Verantwortung darf nicht auf die Teilnehmer übertragen werden.

Besondere Beachtung verdient bei unseren Wanderungen der Schutz von
Natur und Landschaft sowie der Tier- und Pflanzenwelt. Dazu gehört auch das
Einhalten der entsprechenden Rechtsvorschriften. Regeln, die von Behörden,
Forstämtern, Feuerwehren und Jägern durch Schilder deutlich kenntlich
gemacht sind, müssen beachtet werden. An Rastplätzen und unterwegs
hinterlassen wir keine Abfälle.


Über das Mitführen von Hunden entscheiden die Wanderführer/innen (ggfs.
vorher nachfragen). Hunde sind möglichst an der Leine unter Kontrolle zu
halten. In Naturschutzgebieten müssen Hunde zwingend angeleint sein. Vom
Hundeführer wird erwartet, dass er sich verantwortungsvoll verhält.


Eine den Witterungsverhältnissen und Gegebenheiten des Wandergebietes
angepasste Kleidung wird empfohlen. Ungeeignete Schuhe erhöhen das
Unfallrisiko und mindern das Wandervergnügen. Bei Tageswanderungen
verpflegen wir uns unterwegs aus dem Rucksack, wichtig ist ein ausreichender
Getränkevorrat. Eine vorgesehene Einkehr zu Mittag oder am Schluss der
Wanderung wird im Wanderplan bekannt gegeben bzw. vor Beginn der
Wanderung mit den Teilnehmern abgesprochen.


Für Radwanderungen muss das Fahrrad verkehrssicher sein und der StVZO
entsprechen. Selbstverständlich ist bei Radwanderungen die StVO zu
beachten. Für etwaige Pannen sind Werkzeug, Flickzeug und ggfs. ein
Reserveschlauch mitzuführen.


Die beim gemeinsamen Wandern oder Radeln entstehende Kameradschaft
verpflichtet zur gegenseitigen Rücksichtnahme und falls notwendig auch zur
Hilfe.


Beschwerden bei etwa auftretenden Unstimmigkeiten sind kurz und bündig
gegenüber dem/der Wanderführer/in oder einem Vorstandsmitglied zu
erklären und nicht an den Teilnehmern der Wanderung auszulassen.


Breinig, im September 2016
Der Vorstand